Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich des Vereins Hemi-Sync Schweiz, Murwiesenstrasse 30, 8057 Zürich, (nachfolgend „Verein“). Der Verein besitzt und betreibt die Plattform www.hemisync-verein.ch und erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fragen zu Robert A. Monroe, dem Monroe Institut in Faber, Virginia, USA und rund um den Einsatz der Hemi-Sync Technologie. Zudem bietet die Verein Beratungsdienstleistungen an und kann Lizenzrechte vergeben.

Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche der Verein direkt und indirekt gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern erbringt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte des Vereins, betreffend dem Bezug von Dienstleistungen, Produkten oder Lizenzen durch das Mitglied zustande.

Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn das Mitglied die vom Verein angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder Produkte des Vereins bezieht oder benutzt (Lizenz).

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST).

Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

Der Verein behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website www.hemisync-verein.ch oder gemäss der separaten Preisliste des Vereins. Für die Mitglieder gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

4. Bezahlung

Das Mitglied ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Es sei denn, er habe den Betrag bereits beim Bestellvorgang beglichen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Mitglied abgemahnt. Begleicht das Mitglied die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Mitglied Verzugszinsen in der Höhe von 5%.

Der Verein behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Die Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Mitglieds gegen den Verein ist nicht zulässig.

Dem Verein steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern.

5. Pflichten des Vereins

5.1. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt der Verein seine Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses online publiziert sind oder waren.

Sofern Dienstleistungen des Vereins nicht online erbracht werden, gilt für alle weiteren Dienstleistungen der Sitz des Vereins als Erfüllungsort, es sei denn es werden anderweitige Absprachen vorgängig getroffen.

5.2. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6. Lizenz

6.1. Nutzung
Der Verein kann dem Mitglied das Recht gewähren, die Vereinsdokumente zu nutzen. Diese Nutzungsrechte sind nicht-exklusive, unübertragbar und auf die Nutzung durch den Mitglied beschränkt. Die einzelnen Dokumente dienen als Vorlagen und dürfen vom Mitglied lediglich als Vorlagen und für eigene Zwecke genutzt werden. Jegliche Weitergabe an Dritte sowie anderweitige Nutzung, kommerzieller oder anderer Natur ist untersagt.

6.2. Formatierung
Sind die Dokumente in einem Format erstellt, welche die Nutzungsrechte des Mitglieds beschränken so entspricht dies dem Willen des Vereins und eine Umformatierung ist nicht zulässig.

6.3. Befristung
Der Inhalt steht dem Mitglied für die vereinbarte Dauer zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist hat das Mitglied keinen Anspruch mehr auf die Verwendung der Unterlagen.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Ausübung der Nutzungsrechte
Das Mitglied ist verpflichtet, die Nutzungsrechte lediglich im gewährten Umfang auszuüben. Das Mitglied ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter vollumfänglich verantwortlich. Für den Inhalt der erfassten Daten und Informationen ist das Mitglied selbst verantwortlich.

Das Mitglied ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Verein erforderlich sind umgehend vorzunehmen. Das Mitglied hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen an den Verein.

Das Mitglied bestätigt mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB zudem, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist. Das Mitglied erklärt mit der Registrierung ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit den Rechten Dritter, den guten Sitten und dem Gesetz in Übereinstimmung sind.

7.2. Mitwirkungspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch den Verein erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Das Mitglied hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für den Verein.

Des Weiteren ist das Mitglied zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat der Verein jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben. Der Verein geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind, sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Mitglieds obliegt der Verein nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

7.3. Weitere Pflichten
Das Mitglied ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter vollumfänglich verantwortlich. Für den Inhalt der erfassten Daten und Informationen ist das Mitglied selbst verantwortlich.

Der Verein ist berechtigt, das Verhalten der Mitglieds im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattform zu kontrollieren. Der Verein ist insbesondere berechtigt vom Mitglied auf der Online-Plattform erfassten Inhalt jederzeit auf die Rechtmässigkeit zu überprüfen.

8. Rücktritt

8.1. Dienstleistungen
Beide Partien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die zurücktretende Partei hat die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Es werden dem Mitglied die durch den Rücktritt verursachten Kosten in Rechnung gestellt. Der genaue Betrag wird dem Mitglied bei Vertragsabschluss mitgeteilt.

8.2. Produkte
Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.

8.3. Lizenz
Das Mitglied erhält vom Verein das Recht die Dokumente für die vereinbarte Dauer zu nutzen. Ein Rücktritt nach Abschluss der Bestellung, jedoch vor der Nutzung ist kostenlos möglich. Ein Rücktritt nach Nutzung ist nicht mehr möglich und das vereinbarte Entgelt ist für die vertragliche Dauer geschuldet.

9. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Verein. Bis dahin darf das Mitglied nicht über die Produkte verfügen, insbesondere weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden.

10. Gewährleistung

Der Verein bemüht sich um eine gute Verfügbarkeit von www.hemisync-verein.ch und unternimmt angemessene Vorkehrungen um www.hemisync-verein.ch vor Eingriffen Dritter zu schützen.

Er kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren von www.hemisync-verein.ch und den angebotenen Dienstleistungen geben und auch nicht gewährleisten, dass die Dateien virenfrei sind. Der Verein leistet keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der publizierten oder übermittelten Informationen und Unterlagen. Sie kann zudem keine Gewährleistung geben für Nicht - Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe etc. die die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur (z.B. Endgeräte, PC) des Mitglieds beschädigen oder ihn anderweitig schädigen. Der Verein kann keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten, publizierten oder übermittelten Informationen und Prozesse sowie des Arbeitsresultats der Dienstleistungen leisten. Ein allfälliges Problem oder ein Defekt ist dem Verein umgehend anzuzeigen.

Der Verein gewährleistet, dass das Produkt frei von Mängeln in Material und Herstellung ist.

Ein allfälliger Mangel ist dem Verein umgehend anzuzeigen. Es steht dem Verein zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Mitglied Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat das Mitglied keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.

11. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Mitglied erworbenen Dienstleistung, des Produkts oder der Lizenz beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Das Mitglied ist verpflichtet allfällige Schäden der Verein umgehend zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

12. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen dem Verein zu oder er ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

Zudem sind jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem welches der Mitglied im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn es werde vom Verein explizit genehmigt.

Verwendet das Mitglied im Zusammenhang mit dem Verein Inhalte, Texte oder bildliches Material an welche Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Mitglied sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

13. Datenschutz

Der Verein darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Der Verein ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Das Mitglied erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch den Verein vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass der Verein auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Mitglied diesen oder Dritten bekannt zu geben. Der Verein wird keine Daten der Mitglieds zu Marketingzwecken verwenden, sowie für Werbezwecke an Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

14. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Verein jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website des Vereins in Kraft.

Für das Mitglied gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, das Mitglied habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

15. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

17. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

18. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Verein, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Verein während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann der Verein vom Vertrag zurücktreten. Der Verein hat dem Mitglied bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Verein zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

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Büro: Telefon +41 43 288 53 83, Peter Renner: Mobil +41 79 634 07 50, www.hemisync-verein.ch
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